• Autor: Sven Mackowiak
  • Thema: Blog
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Aktuelle Informationen der AurA gGmbH / Aktualisiert: 01.02.2022Aktuelles zum Corona-Virus

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Angehörige, liebe Gäste,

aufgrund der verbreiteten Omikron Variante des SARS-CoV 2, möchten wir Sie mit diesem über die neuen Schutz- und Hygienemaßnahmen in unseren Einrichtungen informieren.

Allgemein

  •  Grundsätzlich ist allen Personen, die oder deren Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen,
  • und Gästen sowie Besucherinnen und Besucher, solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung nach Maßgabe des Infektionsschutzgesetzes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 oder einer generellen Absonderung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit SARS-CoV-2 unterliege, der Zutritt untersagt.
  • Das Zutrittsverbot gilt nicht für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, wenn das Betretungsverbot auf einer Symptomatik oder Absonderung einer oder eines Haushaltsangehörigen beruht und die Absonderung nicht aufgrund einer in Deutschland noch nicht verbreitet auftretenden Virusvariante des Coronavirus SARS-CoV-2 mit vom Robert Koch-Institut definierten besorgniserregenden Eigenschaften erfolgt ist..
  • Die Angehörigen sind gehalten, soweit möglich eine telefonische Erreichbarkeit während der Betreuungszeiten sicherzustellen, um bei Auftreten von Symptomen zeitnah eine Abholung zu organisieren.
  • Aufgrund des hohen geimpften Anteils in unseren Einrichtungen können wir einen weitestgehend normalen Tagesablauf ohne Einhaltung von Mindestabständen ermöglichen. Trotzdem gelten die bekannten Hygieneregeln weiterhin fort.
  • Es wird ein tägliches Monitoring der Symptome, wie in den Empfehlungen des Landes und des RKI vorgesehen, durchgeführt.
  • Neben den bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen ist es derzeit unerlässlich, dass wir regelmäßig und in festgelegten Zeitabständen lüften. Wir achten darauf, dass die Räume gut beheizt sind, trotzdem bitten wir Sie immer auf warme Kleidung der Gäste zu achten.

Neu

  • Achten Sie bitte im Besonderen auf Halsschmerzen. Dies ist laut Gesundheitsamt und RKI, bei der  zurzeit vorherrschenden Omikron Variante, das Leitsymptom. Sollten Symptome bei Ihnen oder auch Angehörigen des gleichen Hausstandes auftreten, die auf eine Infektion mit der Omikron Variante hinweisen könnten , dann nehmen Sie vor dem Besuch der Tagespflege, unbedingt Kontakt mit der jeweiligen Einrichtung auf, um ein weiteres Prozedere abzusprechen.
  • Sollte auch jemand aus dem nächsten Umfeld erkrankt sein, so halten Sie umgehend Rücksprache mit der jeweiligen Einrichtung
  • Jeder Gast, unabhängig von seinem Impfstatus, wird am ersten Besuchstag der Woche in der Einrichtung   Wir möchten hier jedoch darauf hinweisen, dass wir aus Fürsorgepflicht und Respekt, nicht jeden dementiell Erkrankten Testen werden können und je nach Befinden immer wieder neu entscheiden.
  • Die Mitarbeiter werden alle 48 Stunden getestet.
  • Die Mitarbeiter tragen FFP2 Masken, um auch hier das Risiko einer Übertragung möglichst zu vermeiden.
  • Um das Infektionsrisiko bei der Beförderung unserer Gäste zu minimieren, ist es wichtig hier eine FFP2 Maske zu tragen.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen!

Aktuelle Informationen zu der Entwicklung erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:

Robert-Koch-Institut
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Gesundheitsamt Marburg-Biedenkopf