Persönliche Beratung zu den Themen Finanzierung, Versorgung und Pflege

Zu unserer Beratung gehört neben dem finanziellen Überblick selbstverständlich auch eine genaue Darstellung unserer Tagespflegeleistungen sowie der möglichen Zusatzleistungen.
Wir helfen Ihnen, aus den gesetzlichen Möglichkeiten die für Sie am besten passende Lösung zu finden, und kombinieren die verschiedenen Finanzierungsmodelle mit Ihnen gemeinsam nach Ihrem Bedarf.

Tagespflege bringt Entlastung für Sie

Mit der Einrichtung der Tagespflege hat der Gesetzgeber aber auch für Entlastung gesorgt: Pflegende Angehörige sollen die Möglichkeit haben, neben der Pflege auch autonom zu bleiben, Freiräume zu haben, die sie nach eigenem Bedarf füllen können.

Aus diesem Grund ist die Finanzierung der Tagespflege ebenfalls über die Pflegekasse geregelt. Entsprechend ihres Pflegegrades beteiligt sich diese an den Kosten der Tagespflege. Darüber hinaus kann auch das Budget aus den Entlastungsleistungen pro Monat mit in diesen Topf fließen. Zusätzlich können noch Leistungen aus der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, die mit Leistungen aus der Kurzzeitpflege kombiniert werden können.

Leistungen der Pflegeversicherung

Selbstverständliche beraten wir Sie gerne, was für Sie relevant ist.

Gesetzliche Grundlagen

Einfach mal unverbindlich rechnen!

Auf der gerontopsychiatrischen Station können leider keine Patienten aufgenommen werden, die keinem Pflegegrad zugeordnet sind!

Leistung der Pflegekasse
0,00 €
Anspruch auf Entlastungsbetrag
0,00 €
Monatliche Gesamtkosten
0,00 €
Staatliche Leistungen
0,00 €
Ihr monatlicher Eigenanteil
0,00 €
Kostenart
Tagesbetrag
Gesamt
Tagespflegesatz
0,00 €
0,00 €
Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegebedingte Aufwendungen
0,00 €
0,00 €
Ausbildungsbeitrag
0,00 €
0,00 €
Pflegekassenanteil gesamt
0,00 €
Leistungen des Versicherten
Eigenanteil
0,00 €
0,00 €
z.z. Differenz Pflegekassenanteil
0,00 €
Eigenanteil gesamt
0,00 €
abzgl. Entlastungsbetrag
0,00 €
Gesamtkosten
0,00 €

* Die aufgeführten max. Beträg können nur als Einzelleistung in diesen Höhen in Anspruch genommen werden. Bei Inanspruchnahme weiterer Leistungen können sich die Beträge verringern. Die Höhe des Leistungsanspruch wird Ihnen per Bescheid von den Pflegekassen bei Antrag mitgeteilt.

Max. Rückerstattung Pflegegeld bei beantragter Kombinationsleistung *
0,00 €
Max. zur Verfügung stehende Beträge für ambulante Dienstleistungen *
0,00 €

Preislisten gültig ab dem 01.09.2022

Preislisten gültig ab dem 01.01.2023

Preislisten gültig ab dem 01.02.2023

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